Gefälschter Lebenslauf: Diese Konsequenzen drohen dir!

Zugegeben, es ist durchaus verführerisch, den Lebenslauf ein wenig „aufzuhübschen“. Schließlich möchte man sich dem Personaler in einem besonders guten Licht präsentieren. Hier und da ein wenig zu tricksen, ist in einer Bewerbung ja auch in Ordnung. Nur sollte man sich hierbei eben immer noch in einem legalen Rahmen bewegen. Wer es gänzlich übertreibt, muss nämlich womöglich mit den Konsequenzen leben! Welche das sind, verraten wir euch in diesem Artikel!

Falsche Angaben im Lebenslauf: Einzelfall oder Massenphänomen

Bevor wir uns mit dem eigentlichen Thema beschäftigen, gilt es zunächst einmal zu klären, ob das Aufpolieren des Werdegangs eher die Ausnahme oder die Regel ist. Frisiert also heutzutage wirklich jeder seinen Lebenslauf? Oder handelt es sich dabei eher um Einzelfälle?

Studien zu diesem Thema kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass rund 20 bis 30 % der Lebensläufe falsche Angaben enthalten. Einer Umfrage der Robert Half Personalberatung zufolge lügen Bewerber vor allem in Sachen Berufserfahrung, Verantwortung und frühere Aufgaben. Aber auch in puncto Managementfähigkeiten und Sprachkenntnisse wird der Umfrage zufolge allzu gerne geflunkert. 19 % der für die Arbeitsmarktstudie befragten rund 357 Personalmanager gaben zudem an, dass Bewerber häufig das letzte Gehalt höher schrauben als es war.

Die Gründe für das Lebenslauf-Tuning sind hierbei äußerst vielfältig. Manche Bewerber versuchen überlange Ausbildungszeiten oder schlechte Noten zu kaschieren. Andere möchten fehlende Qualifikationen beschönigen. Wieder andere probieren Lücken im Lebenslauf zu verschleiern et cetera pp. Ganz gleich jedoch, aus welchen Gründen das Lebenslauf-Tuning erfolgt, eine Gemeinsamkeit haben letztlich alle Bewerber: Sie möchten sich dem Personaler möglichst positiv verkaufen. Und etwas Trommelei in eigener Sache ist bei einer Bewerbung natürlich auch gut und notwendig. Dass man den Lebenslauf so anpasst und optimiert, dass er zum ausgeschriebenen Job passt, ist absolut legitim. Nur sollte man es eben nicht übertreiben.

Lebenslauf-Tuning: Wie viel Schummeln erlaubt ist

Den Lebenslauf etwas „aufzuhübschen“, ist also legitim. Wohl jeder hat seinen Werdegang schon einmal an der ein oder anderen Stelle ein wenig aufpoliert, um beim Personaler besser punkten zu können. Schließlich gilt es bei einer Bewerbung, Neugier und Interesse beim potenziellen neuen Arbeitgeber zu schüren. Nur so besteht die Chance, überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Personaler erwarten von ihren Bewerbern in gewisser Weise sogar, dass sie ihren Lebenslauf optimieren. Diejenigen Faktoren, die den spezifischen Belangen der ausgeschriebenen Arbeitsstelle gerecht werden und die Kenntnisse und Fähigkeiten widerspiegeln, die für den Job unerlässlich sind und die man mitbringt, dürfen und sollten ruhig ein wenig hervorgehoben werden. Das zeigt, dass sich der Bewerber intensiv mit der Stellenanzeige befasst und sich konkrete Gedanken dazu gemacht hat.

Aber wie viel Schummeln ist denn nun erlaubt?

Die rechtliche Lage:

Bei den unwahren Angaben im Lebenslauf muss zwischen verschiedenen Aspekten unterschieden werden. Macht man bei den Hobbys oder Interessen Falschangaben, um in einem besseren Licht zu erscheinen, ist das natürlich weniger schlimm als bewusst Falschangaben zur fachlichen Qualifikation, zu den Abschlüssen, den Arbeitszeugnissen oder den bisherigen Arbeitgebern zu machen. Falsche Angaben bei den Hobbys et cetera sind zwar fragwürdig, aber kein Verstoß. Falschangaben zur Qualifikation, den Abschlüssen et cetera hingegen schon.

Erlaubt ist also im Grunde nur, was den wahren Kern der eigenen Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen widerspiegelt. Auch wenn man etwas gewinnbringend ausschmückt, muss der Kerninhalt stimmen. Als Beispiel: Wer kurzzeitig arbeitslos war, kann diese Zeit der Arbeitslosigkeit durchaus kaschieren und sie als Phase der beruflichen Neuorientierung definieren. Bestenfalls lässt sich dies dann auch durch die Teilnahme an Seminaren oder Praktika glaubhaft untermauern. Allerdings sollte man an dieser Stelle eben nichts erfinden. Andernfalls könnte es schnell peinlich werden, wenn der Personaler beim Bewerbungsgespräch ins Detail geht und nachhakt. Endgültig in die Bredouille gerät man zudem, wenn der Arbeitgeber konkret um Nachweise für die Teilnahme an den im Lebenslauf aufgeführten Seminaren oder Praktika bittet.

Beim Aufpolieren des Werdegangs sollte man sich daher immer vorstellen, wie man in einem Vorstellungsgespräch Rede und Antwort stehen muss – vor dem Personaler mit dem Lebenslauf in der Hand! Generell gilt beim „Aufhübschen“ des Lebenslaufs also: Ehrlichkeit ist allemal besser und vor allem im Bewerbungsgespräch angenehmer zu meistern als Prahlereien oder gar Flunkereien. Denn der Schuss kann ganz schnell nach hinten losgehen. Erfahrene Personaler entlarven Unwahrheiten durch gezieltes Nachfragen meist mühelos.

Hilfreiche Tipps und Tricks, wie man den Lebenslauf LEGAL optimieren und Lücken plausibel erklären kann, findet ihr hier.

Erwischt: Diese Konsequenzen drohen

Werden Lügen im Lebenslauf entlarvt, wird man für die Stelle sicherlich kaum mehr als potenzieller Jobkandidat in Betracht gezogen. Wer seinen Lebenslauf um falsche Tatsachen erweitert, manövriert sich beim Personaler nämlich selbst ins Aus.

Selbst wenn der Schwindel erst auffällt, wenn man den Job bereits in der Tasche und den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann das Unternehmen jederzeit die fristlose Kündigung aussprechen – und zwar nicht nur, solange man sich noch in der Probezeit befindet. Ganz gleich also, wie lange man bereits für die Firma tätig ist, es ist für den Arbeitgeber nie zu spät, bei Unwahrheiten im Lebenslauf Konsequenzen zu ziehen.

Eine fristlose Kündigung ist jedoch längst nicht die schlimmste Konsequenz, die einem drohen kann, wenn man es beim Lebenslauf mit der Wahrheit nicht so genau genommen hat. Denn: Die Fälschung des Lebenslaufs ist kein Kavaliersdelikt. Schlimmstenfalls können also auch rechtliche Konsequenzen folgen, sollte der geprellte Arbeitgeber die Sache zur Anklage bringen. Schließlich ist ein Lebenslauf ein offizielles Dokument, das mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift versehen wird. Ein Lebenslauf mit nachweislich und vorsätzlich falschen Angaben kann somit wegen Betruges sogar eine Klage auf Schadensersatz nach sich ziehen.

Wer sogar Bildungsabschlüsse falsch angegeben oder bei fachlichen Qualifikationen gelogen und zudem gefälschte bzw. manipulierte Unterlagen bei der Bewerbung eingereicht hat, macht sich auch noch der Urkundenfälschung strafbar – und muss mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt auch für den Missbrauch akademischer Titel. Wird im Rahmen der Bewerbung ein falscher akademischer Grad aufgeführt und somit rechtswidrig benutzt, liegt eine Titelanmaßung vor.

Wer seinen Lebenslauf fälscht, muss also nicht nur mit den persönlichen Konsequenzen leben, sondern sich schlimmstenfalls auch noch vor Gericht dafür verantworten.

Die Verjährungsfrist beginnt übrigens erst ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber von der Täuschung Kenntnis hat. Es kommt also nicht darauf an, wann der Lebenslauf gefälscht wurde, sondern wann die Manipulation aufgefallen ist.

Expertenrat: Lügen im Lebenslauf zurücknehmen

Wer in seinem Lebenslauf manipuliert hat, läuft also auch nach Jahren noch Gefahr, aufzufliegen. Um schwerwiegende (auch juristische) Konsequenzen zu vermeiden, die dann unter Umständen drohen, raten Experten dringend dazu, dem Arbeitgeber reinen Wein einzuschenken. Denn: Lieber späte Reue als nie.

Selbstverständlich erfordert es großen Mut, reinen Tisch zu machen. Aber gerade das dürften die meisten Chefs eben auch zu schätzen wissen. Und wer seinen Chef inzwischen mit guten Leistungen von sich überzeugt hat, der hat ohnehin bereits bewiesen, dass er auch ohne die im Lebenslauf fälschlicherweise hinzugefügte Qualifikation bestens für den Job geeignet ist. Ein Restrisiko besteht natürlich immer, dennoch zahlt sich Ehrlichkeit in der Regel aus. Und der Vertrauensbruch lässt sich mit guten Leistungen und viel Engagement sicherlich irgendwann wettmachen.

Wer bei den Online-Portalen Xing oder LinkedIn registriert ist, sollte seinen Lebenslauf natürlich auch dort korrigieren.

Fazit

Die Versuchung, beim Lebenslauf etwas „kreativ“ zu werden, ist groß. Das gilt jedoch in gleichem Maße auch für die Gefahr, sich die Finger zu verbrennen. Daher ist beim Aufpolieren des Werdegangs in jedem Fall Vorsicht geboten. Nicht nur, dass ein zu sehr geschönter oder – schlimmer noch – gar gefälschter Lebenslauf früher oder später womöglich auffliegt und die fristlose Kündigung droht. Ein gefälschter Lebenslauf ist darüber hinaus, das sei abschließend noch einmal klipp und klar gesagt, KEIN Kavaliersdelikt! Vielmehr wird er als Betrug oder, je nach Ausmaß, sogar als Urkundenfälschung gewertet. Das Credo lautet daher: Ehrlich währt am längsten – auch bei der Optimierung des Lebenslaufs!

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