Die besten Alternativen zum Studentenjob

Ein Studium erfordert die volle Aufmerksamkeit eines Studenten. Eigentlich. Allerdings muss ein Studium auch finanziert werden. Und genau das ist auch die Krux bei der Sache. Anstatt sich voll und ganz dem Studium zu widmen, müssen viele Studenten jobben, um überhaupt studieren zu können. Und nicht selten leidet das Studium darunter. Gut, dass es Alternativen zum Studentenjob gibt! Welche das sind? Das verraten wir euch jetzt!

Überblick über die Möglichkeiten

Der 21. Sozialerhebung der Studentenwerke zufolge, verfügt der Durchschnittsstudent für die Finanzierung des Studiums über rund 918 Euro monatlich. Für ein Studium von rund 10 Semestern sollte ein Student daher hochgerechnet rund 50.000 bis 55.000 Euro einplanen. Eine ganze Stange Geld. Kein Wunder also, dass viele Studenten rackern, rödeln und rotieren, um sich das Studium leisten zu können. Mehr als die Hälfte der 55.219 für die Sozialerhebung Befragten gaben an, zur Finanzierung des Studiums durch Nebenjobs Geld dazu zu verdienen. Gerade einmal 18 % der an der Studie teilnehmenden Studenten erhalten staatliches BAföG.

Den größten Finanzierungsanteil stellen bei 86 % der befragten Studenten übrigens die Eltern. Die hohen Kosten des Studiums könnten viele ohne die Unterstützung ihrer Eltern nicht stemmen.

Generell gilt bei der Finanzierung des Studiums wohl: Die Mischung machts! Wer lediglich auf ein einziges „Pferd“ setzt, hat es schwer die Finanzierung zu meistern. Wenn das Geld trotz Nebenjob und Unterstützung der Eltern knapp ist oder die Eltern keine finanzielle Hilfe leisten können oder wollen, sollte man daher dringend nach Alternativen Ausschau halten. Denn die gibt es! Für die Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltungskosten stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • BAföG
  • Stipendium
  • Studienkredit, Studienbeitragsdarlehen, Bildungskredit und Bildungsfonds
  • Wohngeld
  • Sonstiges

Im Folgenden möchten wir euch die Alternativen zum Studentenjob einmal genauer vorstellen!

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) regelt die staatliche Unterstützung bei der Finanzierung eines Studiums. Bei BAföG handelt es sich also um eine staatliche Förderung. Daher muss lediglich die Hälfte der in Anspruch genommenen BAföG-Gesamtsumme abbezahlt werden. 50 % der Kosten werden somit vom Staat übernommen, bei den anderen 50 % handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Die Darlehensschuld ist hierbei auf maximal 10.010 Euro begrenzt.

In der Regel beginnt die BAföG-Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, normalerweise in vierteljährlichen Raten von 390 Euro (Stand: April 2020). Ein angemessener Zeitraum, der es den Absolventen ermöglicht zwischen dem Ende des Studiums und der Aufforderung zur Rückzahlung in aller Ruhe einen Job zu finden und sich im Berufsleben zu etablieren. Für die Rückzahlung des Darlehens hat man insgesamt 20 Jahre Zeit. Im Einzelfall kann zudem jährlich eine Freistellung beantragt werden.

Seit der BAföG-Reform gilt darüber hinaus folgende Regelung: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist endgültig schuldenfrei – ganz gleich wie hoch das Darlehen ursprünglich war. Der Tilgungsplan sieht also vor, dass die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG im Regelfall nach 6,5 Jahren abgeschlossen ist. Für diejenigen, die ohnehin weniger als 10.010 Euro BAföG-Schulden haben, natürlich entsprechend früher.

Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungspflichten im Einziehungsverfahren binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld dann ebenfalls erlassen. Nach 20 Jahren gibt es demnach seit der BAföG-Reform im August 2019 einen klaren Schuldenschnitt für alle – immer vorausgesetzt, dass nicht gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen wurde.

(Achtung: Für Altschuldner, die ihren BAföG-Antrag vor September 2019 gestellt haben, gelten andere Regelungen!)

Das sind die Voraussetzungen, um BAföG zu erhalten:

Grundsätzlich kann jeder, der ein Studium oder eine schulische Erstausbildung anstrebt, allerdings nicht über die notwendigen finanziellen Mittel dafür verfügt, BAföG in Anspruch nehmen. Zu Beginn der Ausbildung und somit zu Beginn des BAföG-Bezuges sollte man jedoch nicht älter als 29 Jahre sein. Wer mit 30 ein Studium anfängt und dieses mit BAföG finanzieren möchte, muss dem BAföG-Amt plausibel begründen, weshalb er das Studium nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufnehmen konnte. Die Altersgrenze bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Alter zu Beginn des Studiums! Wer also mit 29 Jahren ein Studium aufnimmt, kann auch über das 30. Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss des Studiums BAföG beziehen.

Master-Studiengänge sind von dieser Altersregelung ausgenommen. Da ein Master-Studiengang einen Bachelor-Abschluss voraussetzt, liegt die Altersgrenze für den Bezug von BAföG in diesem Fall bei 35 Jahren.

Wer diese formalen Voraussetzungen erfüllt, kann einen BAföG-Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen. Für den Antrag sind Angaben zum Einkommen des Antragstellers sowie zum Einkommen der Eltern und ggf. der Geschwister erforderlich. In  Ausnahmefällen kann auch elternunabhängiges BAföG beantragt werden.

Hilfreiche Tipps zum Anfüllen der Anträge, Hinweise zu den geltenden Fristen und den erforderlichen Nachweisen sowie alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Thema BAföG findet ihr hier.

Stipendium

Falls du vorhast diesen Abschnitt des Artikels zu überspringen, da du dir ohnehin keine Chancen auf ein Stipendium ausrechnest, sei dir gesagt, dass 41 % der Stipendienbewerbungen Erfolg haben! In den Genuss eines Stipendiums zu kommen, ist längst nicht (mehr) nur denjenigen vorbehalten, die überdurchschnittliche Noten oder einen perfekten Lebenslauf vorweisen können. Mehr als 40 verschiedene Kriterien entscheiden über die Stipendienvergabe. Es kann daher in der Tat niemand vorhersagen, dass er ohnehin kein Stipendium bekommen wird. Eine Bewerbung lohnt sich auf jeden Fall.

Diese Stipendien gibt es:

Zur Finanzierung des Studiums kann man sich um Voll- oder Teilzeitstipendien bewerben. Ein Vollzeitstipendium finanziert, wie der Name schon sagt, das Studium komplett. Weitere Zuschüsse sind daher nicht vonnöten.

Bei einem Teilstipendium hingegen erhält man monatlich eine fixe Summe, z.B. 300 Euro. Wer ein Teilstipendium in Anspruch nimmt, hat die Möglichkeit weitere Stipendien zu beziehen oder das Stipendium mit anderen Einkunftsarten zu kombinieren.

Des Weiteren können Studenten auch von kleineren Stipendien profitieren, die z.B. ein monatliches Büchergeld oder Reisekostenzuschüsse bei Auslandsaufenthalten vorsehen. Viele Stiftungen bieten zudem die kostenlose Teilnahme an Seminaren und Workshops an. Auch diese finanziellen und ideellen Hilfen sollte man nicht unterschätzen.

Das ist bei der Bewerbung wichtig:

Gute Leistungen in der Schule oder im Studium sowie ehrenamtliches Engagement sind natürlich Kriterien, die durchaus von Vorteil sind. Dennoch sind diese Faktoren nicht entscheidend. Vielmehr werden von vielen Stiftungen das Motivationsschreiben und/oder ein interessanter Lebenslauf höher gewichtet. Und natürlich sollten sich die Bewerber mit den Werten und Ansichten des jeweiligen Förderungswerks identifizieren können.

Stiftungen suchen ihre Stipendiaten also in erster Linie nicht nach deren Noten aus, sondern setzen auf engagierte Studierende, die bestimmte Werte teilen und/oder bestimmte Gesellschaftsgruppen vertreten. Kein Muss, aber ein Pluspunkt stellt zudem eine Empfehlung durch einen Lehrer oder Professor dar.

Diese Arten von Förderung gibt es:

StipendienartVoraussetzung
HerkunftsstipendienDer Stipendiat muss aus einem bestimmen Bundesland kommt oder in einer bestimmten Stadt in Deutschland geboren worden sein.
Stipendien für Personen mit "Beeinträchtigungen"Irgendeine "Beeinträchtigung", z.B. Krankheiten, familiäre Gegebenheiten oder finanzielle Engpässe.
Stipendien für wissenschaftliche ArbeitenAnstehende Forschungsarbeiten im In- und/oder Ausland. Besonders innovative Themen mit Gesellschaftsbezug erhöhen die Chancen, ausgewählt zu werden.
Stipendien nach ReligionszugehörigkeitDie Zugehörigkeit zu einer Kirche/Glaubensstätte.
Parteinahe StipendienHier durchlaufen Bewerber einen mehrstufigen Bewerbungsprozess.
BegabtenstipendienÜberdurchschnittliche Studien- oder Schulleistungen.
AuslandsstipendienAuslandsstudium.

Die Stipendienlandschaft in Deutschland:

Es gibt hierzulande unzählige (über 2000) Stiftungen, die Stipendien vergeben. Unterschieden werden hierbei drei große Blöcke:

1.) Die 13 Begabtenförderungswerke

Fast alle Stipendien, die von den 13 Begabtenförderungswerken vergeben werden, werden vom Bundesbildungsministerium finanziert. Diese 13 Stipendiengeber zählen zu den attraktivsten und fördern ihre Stipendiaten mit einem monatlichen Zuschuss von mindestens 300 Euro (meist bis ans Studienende), wobei sich der endgültige Förderbetrag nach dem BAföG-Anspruch des Stipendiaten und dem Einkommen der Eltern richtet. Bewerber, die nach den BAföG-Richtlinien keinen Anspruch auf eine finanzielle Förderung haben, erhalten dennoch die bereits erwähnte Studienkostenpauschale von 300 Euro.

Zu den 13 Begabtenförderungswerken gehören u.a. die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Hans-Böckler-Stiftung. Mehr Informationen zu diesen und den weiteren Stipendiengebern, die den 13 Begabtenförderungswerken angehören, findet ihr hier.

2.) Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium, das von den allermeisten Hochschulen vergeben wird, ist einkommensunabhängig und unterstützt die Stipendiaten mit 300 Euro im Monat. Welche Hochschulen ein Deutschlandstipendium vergeben, lässt sich der Deutschlandkarte auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnehmen.

Das Stipendium wird in der Regel nur für ein Jahr vergeben. Die Formalitäten des Bewerbungsablaufs, die Kriterien der Stipendiaten-Auswahl sowie die Voraussetzungen für eine Weiterförderung unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Konkrete Informationen sollten daher der Internetseite der jeweiligen Hochschule entnommen werden.

3.) Über 2000 kleine Stipendiengeber

Den dritten großen Block bilden über 2000 kleine Stipendiengeber. Diese privaten Stiftungen bieten Studenten die Chance auf finanzielle Unterstützung. Häufig richten sich diese Stipendien an bestimmte Zielgruppen, sie können jedoch auch orts- oder fachgebunden vergeben werden.

Viele dieser kleinen Stiftungen sind relativ unbekannt, wodurch sich meist nur wenige für ein Stipendium bewerben. Hier ist die Chance, ein Stipendium zu ergattern, daher durchaus groß.

Mit Hilfe einer Stipendien-Suchmaschine findet man ganz einfach heraus, welche Stipendien angeboten werden und für welche Stipendien man die Bewerbungskriterien erfüllt. Solche Suchmaschinen sind z.B.:

Die Vorteile eines Stipendiums:

Der wohl größte Vorteil liegt klar auf der Hand: Ein Stipendium muss im Vergleich zu BAföG nicht zurückgezahlt werden. Aber das ist längst nicht der einzige Vorteil, den ein Stipendium bietet. Als Stipendiat profitiert man zudem oftmals von einem großen Netzwerk. Und dies wiederum kann nicht nur während des Studiums, sondern auch für die Jobsuche nach dem Studium durchaus hilfreich sein.

Des Weiteren kommt Stipendiaten auch eine ideelle Förderung zugute, z.B. durch Themenworkshops, persönliche Treffen und Diskussionsrunden. Es lohnt sich daher in jedem Fall immer, die Chancen auf ein Stipendium auszuloten!

Studienkredit, Studienbeitragsdarlehen, Bildungskredit und Bildungsfonds

Die Einführung von Studiengebühren im Jahr 2005 stellte viele Studenten vor Finanzierungsschwierigkeiten. Plötzlich konnten die Kosten für das Studium nicht mehr mit den herkömmlichen Einnahmequellen gestemmt werden. Zu den Lebenshaltungskosten kamen nun schließlich noch hohe Studiengebühren hinzu. Wer kein BAföG erhielt, musste auf Studienkredite und Bildungsfonds zur Finanzierung des Studiums zurückgreifen. Auch heute sind Studienkredite und Bildungsfonds ein probates Mittel, die Kosten für das Studium zu decken.

Folgende Möglichkeiten bieten sich den Studenten zur Finanzierung des Studiums:

1.) Studienkredit

Unter einem Studienkredit versteht man ein verzinsliches Bankdarlehen zu sehr günstigen Konditionen, die marktüblich nicht gewährt werden. Dieses Bankdarlehen wird u.a. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Im Vergleich zu einem normalen Kredit ist der Studienkredit nicht an eine Sicherheit gebunden. Er wird auch nicht als Gesamtsumme, sondern zur Finanzierung des Studiums in monatlichen Teilsummen ausgezahlt. Nach Abschluss des Studiums erhalten Absolventen eine gewisse Karenzzeit, um die Gesamtsumme inklusive Zinsen zurückzuzahlen.

Neben der KfW Förderbank bieten auch andere Banken Studienkredite an. Welche Vor- und Nachteile die einzelnen Studienkredite aufweisen, darüber gibt der aktuelle CHE-Studienkredit-Test 2020 Aufschluss.

2.) Studienbeitragsdarlehen

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums stellt das sogenannte Studienbeitragsdarlehen dar. Diese Darlehen werden in jedem Bundesland zu unterschiedlichen Konditionen vergeben und sind normalerweise auf die Dauer der Regelstudienzeit begrenzt. Ähnlich wie der Studienkredit bietet auch das Studienbeitragsdarlehen besonders günstige Konditionen und benötigt keine Sicherheiten. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit wird auch beim Studienbeitragsdarlehen nicht die Gesamtsumme des Kreditbetrages ausgezahlt. Die Teilauszahlungen erfolgen einmal im Semester. Auch die Rückzahlungsmodalitäten ähneln denen eines Studienkredits. Das Darlehen muss nach Abschluss des Studiums in zuvor festgelegten Raten, innerhalb einer Karenzzeit zurückgezahlt werden.

Wichtig: Ein Studienbeitragsdarlehen deckt lediglich die Kosten für die Studiengebühren. Für das Semesterticket und die Beiträge für das Studentenwerk sowie für die Lebenshaltungskosten muss man auch weiterhin selbst aufkommen.

Ein Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen kann ebenfalls bei der KfW Förderbank gestellt werden.

3.) Bildungskredit

Ein Bildungskredit kann in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums beantragt werden, z.B. im Master- oder Hauptstudium. Er ist unabhängig vom Einkommen des Studenten sowie vom Einkommen der Eltern und dient u.a. dazu, Praktika oder Auslandsaufenthalte zu finanzieren. Je nach Kredithöhe variiert die monatliche Auszahlung zwischen 100 Euro und 300 Euro.

Die E.W. Kuhlmann-Stiftung vergibt beispielsweise ein „rollendes Stipendium“ in Höhe von 12.000 Euro, das sich an Studierende richtet, die innerhalb der nächsten zwei Jahre ihren Abschluss anstreben. Dieses „rollende Stipendium“ ist für sieben Jahre zinsfrei.

Auch das Bundesverwaltungsamt bietet Studierenden in der Abschlussphase einen solchen Bildungskredit an, der an die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­mer an­ge­passt wer­den kann und mit besonders guten Konditionen aufwartet. Die Finanzierung erfolgt auch hier über die KfW-Förderbank. Es können jedoch maximal 300 Euro monatlich für längstens zwei Jahre, also höchstens 7200 Euro beantragt werden.

Wichtig: Im Gegensatz zum BAföG muss der Bildungskredit (wie auch der Studienkredit und das Studienbeitragsdarlehen) nach dem Studium vollständig und zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden.

4.) Bildungsfonds

Und last but not least sollen an dieser Stelle auch die sogenannten Bildungsfonds nicht unerwähnt bleiben. Im Rahmen eines Bildungsfonds zahlen Investoren und/oder Stiftungen eine bestimmte Summe in einen Fonds ein. Aus diesem „Topf“ werden dann Studienkredite finanziert. Die Studierenden, die ihr Studium über diesen Bildungsfonds finanziert haben, zahlen den Kredit nach Ende ihres Studiums über einen festgesetzten Prozentsatz ihres Gehalts zurück. Die einzelnen Investoren und/oder die Stiftungen erhalten ihr Geld dann anteilig erstattet.

Da die zurückzuzahlende Summe vom späteren Gehalt abhängt und die Investoren natürlich einen Gewinn erzielen möchten, müssen die Bildungsfonds-Bewerber in der Regel verschiedene Tests durchlaufen. Anschließend werden sie nach der Wahrscheinlichkeit ihrer Erfolgsaussichten ausgewählt.

Auch den Studenten bietet die Tatsache, dass die Rückzahlung an das zukünftige Einkommen gekoppelt ist, einen Vorteil. Es entsteht somit kein Überschuldungsrisiko. Erst nach dem erfolgreichen Berufsstart müssen diejenigen, die einen Bildungsfonds zur Finanzierung des Studiums in Anspruch genommen haben, einen Prozentsatz ihres monatlichen Bruttoeinkommens zurückzahlen.

Anbieter solcher Bildungsfonds sind u.a.:

Wohngeld

Wer keinen Anspruch auf BAföG hat, hat alternativ die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, um die finanziellen Belastungen während des Studiums zu stemmen. Der Anspruch auf Wohngeld unterliegt jedoch gewissen Kriterien.

Diese Kriterien müssen erfüllt sein, um Wohngeld zu erhalten:

  • Der Antragsteller ist nicht älter als 30 Jahre (bei Masterstudium nicht älter als 35 Jahre) und befindet sich in seinem Erststudium oder in einer anerkannten Folgeausbildung
  • Es handelt sich um ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Einrichtung
  • Es liegt kein unbegründeter Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester vor
  • Die Regelstudienzeit ist nicht überschritten
  • Es werden keine Leistungen von einem Begabtenförderungswerk bezogen

Ein Antrag auf Wohngeld muss bei der entsprechenden Wohngeldstelle der zuständigen Stadt oder Gemeinde erfolgen. In der Regel nimmt die Bearbeitung eines Wohngeldantrags zwischen drei und sechs Wochen in Anspruch. Wird der Antrag bewilligt, wird das Geld rückwirkend ab dem Monat der Beantragung gezahlt.

Sonstiges

Auch die sonstigen Alternativen zum Studentenjob sollen natürlich nicht unerwähnt bleiben.

1.) Kindergeld

Studenten haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist hierbei abhängig davon, für wie viele Kinder die Eltern Kindergeld beziehen. Für die ersten beiden Kinder werden aktuell 204 Euro bewilligt, 210 Euro für das dritte Kind und für jedes weitere Kind 235 Euro (Stand 2020).

Zugegeben, beim Kindergeld handelt es sich im Vergleich zu den durch das Studium anfallenden Kosten eher um einen Kleinbetrag. Dennoch kann dieses regelmäßige Einkommen eine große finanzielle Hilfe darstellen.

Wichtig: Zwar wird das Kindergeld immer an die Eltern ausgezahlt, diese sind jedoch dazu verpflichtet, ihren Kindern das Geld zur Studienfinanzierung auszuzahlen, wenn diese nicht mehr zu Hause wohnen. Kindergeld gibt es jedoch nur für die erste Ausbildung bzw. für das erste Studium.

2.) Unterstützung der Eltern

Laut Gesetz sind Eltern dazu verpflichtet, die erste Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Wie die eingangs erwähnte 21. Sozialerhebung der Studentenwerke belegt, unterstützen in Deutschland auch tatsächlich rund 86 % der Eltern ihre Kinder mit durchschnittlich 541 Euro monatlich. Der Gesetzgeber sieht laut Düsseldorfer Tabelle aktuell sogar bis zu 860 Euro (Stand: 2020) Unterhalt für Studenten vor, die nicht mehr zu Hause wohnen. Allerdings ist die tatsächliche Unterhaltshöhe immer auch abhängig vom Einkommen der Eltern. Und: Voraussetzung für eine gesetzlich geregelte Finanzierung des Studiums durch die Eltern ist immer, dass die Regelstudienzeit eingehalten wird!

Fazit

Es gibt durchaus Alternativen zum Studentenjob. Inwiefern diese Alternativen die Studiengebühren und die Lebenshaltungskosten decken, variiert nicht nur von Student zu Student, sondern vor allem auch zwischen den Studienorten. So ist ein Studium in München beispielsweise wesentlich teurer als ein Studium in Leipzig.

Am besten verlässt man sich nicht vollends auf eine einzige Geldquelle. Wer auf eine Mischung aus verschiedenen Einnahmequellen setzt, erlangt die größtmögliche finanzielle Sicherheit!

Wie finanziert ihr euer Studium? Wir freuen uns über eure Kommentare und Erfahrungsberichte!

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