Das deutsche Steuergesetz nimmt im weltweiten Vergleich eine führende Rolle ein, wenn es um komplizierte Formulierungen und Festlegungen geht. Kein Wunder, dass kaum jemand noch durchsteigt und vielleicht ohne es zu wissen, viel zu viel Steuern bezahlt. Wir haben hier die wichtigsten Tricks und zum Teil ungewöhnliche Tipps zum Steuern sparen zusammengetragen.
1.) Bekleidung und Reinigungskosten
Nicht nur die Berufsbekleidung ist von der Steuer abzusetzen, sondern auch die Reinigungskosten. Das hat zumindest der Bund der Steuerzahler bekannt gegeben. Alle Kleidungsstücke mit einem Firmenlogo ebenso wie Arbeitsschutzkleidung und Arztkittel gehören in den Bereich der Berufsbekleidung. Selbst Berufssportler und Sportlehrer setzen mittlerweile ihre Sportsachen von der Steuer ab. Die Reinigungskosten gehören in den Bereich der Werbungskosten.
2.) Reisen ins Ausland
Wer ein Seminar oder einen Lehrgang im Ausland mit dem privaten Urlaub verknüpfen möchte, kann über eine Teilung der Kostenaufstellung die Kosten von der Steuer absetzen. Es wird wohl nach wie vor nicht möglich sein, den Urlaub in der Sonne vom Fiskus bezahlen zu lassen, aber dennoch jene Reisen, mit einem Bildungsauftrag. Bindende Voraussetzung: Der Arbeitgeber kommt nicht für die Kosten auf.
TIPP: Die laufenden Fahrtkosten und Pauschalen nehmen einen beträchtlichen Anteil in der Steuererklärung ein. Schließlich gibt es für die reine Fahrt zur Arbeit 0,30 Euro Fahrtenkostenpauschale pro Kilometer.
3.) Fitnessstudio Kosten
Bei einer chronischen Erkrankung oder einer Verletzung laufen das Fitnessstudio und die damit zusammenhängenden Kosten unter dem Bereich der besonderen Belastungen. Auch Anwendungen eines Heilpraktikers lassen sich absetzen. Im Prinzip musst du nichts weiter tun, als einen Arzt zu kontaktieren, um dir eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
4.) Goldgewinne ab 12 Monaten steuerfrei
Deutschlandweit gibt es Gold als Anlagegold mehrwertsteuerfrei. So gehören Goldmünzen und Goldbarren zu den Veräußerungsgewinnen, die tatsächlich steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass zwischen Kauf und Verkauf mindestens 12 Monate liegen. Ansonsten fallen Steuern an.
5.) Babysitter für Haustiere
Geht es für Herrchen und Frauchen in den Urlaub und engagieren sie für den Hund eine Urlaubsbetreuung oder in den Arbeitszeiten einen Hundesitter, lassen sich diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Denn hierbei handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen, wie auch der Einsatz eines Landschaftsgärtners im Garten oder einer Putzfrau im Haus. Dennoch dürfen die Tiere nicht in Form eines Gewerbes gehalten werden, sondern lediglich privat (Züchter haben steuerlich andere Möglichkeiten). Die Hundebetreuung darf nicht in bar bezahlt werden, den fälligen Betrag musst du überweisen. Es lassen sich maximal 4.000 Euro im Jahr absetzen bzw. 20% der Kosten.
6.) Studienkredite
Wer sich für ein Studium und in diesem Zusammenhang für einen Studienkredit entscheidet, wird steuerlich profitieren. Die Rückzahlungszinsen wirken sich im Zeitraum der Zurückzahlung steuermindernd aus.
TIPP: Außerdem kommen jedes Jahr neue Abänderungen und Neuregelungen auf. So wird zum Beispiel die Sofortabschreibung ab 2018 auf 800 Euro angehoben, anstelle der bisherigen 410 Euro. (Quelle: Die Welt)
7.) Samenspender
Tatsächlich ist es Paaren möglich, die Kosten für eine Samenspende im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Auch die Befruchtung ist eine Maßnahme, die sich bis zu einem gewissen Prozentsatz anrechnen lässt.
8.) Betten und Matratzen absetzen
Ebenso kompliziert, wie sich das Steuergesetz darstellt, liest sich auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Leider können chronisch Kranke und Allergiker die Allergiematratze nicht bei ihrer Krankenkasse geltend machen, am Ende des Jahres lässt sich diese jedoch unter besondere Belastungen verbuchen. Eine Voraussetzung bildet ein amtsärztliches Guthaben bzw. ein Gutachten eines Facharztes, der seine ausdrückliche Empfehlung für diese Ausgabe ausstellt.
9.) Telefonieren
Wer auswärts tätig ist, kann die Telefonate nachhause steuerlich geltend machen. Doch ist dies nur bei einer Abwesenheit von sieben Tagen möglich. Es spielt keine Rolle, ob du verheiratet oder single bist. Selbst bei einer doppelten Haushaltsführung müssen die Telefonate frei sein.
10.) Wintergarten
Jeder, der in Renovierungen, Modernisierungen und in den Erhaltung seines Hauses investiert, kann sich seit 2014 über einen ordentlichen Bonus freuen. Wenn dabei neuer Wohnraum entsteht, wie im Falle eines Wintergartens. Dabei wäre es lukrativ, bereits in das Haus einzuziehen und im Nachgang diese Arbeiten zu erledigen.
11.) Zahnspange
Die Kosten, die auf einen Patienten zurückfallen, lassen sich als besondere Belastungen verbuchen. Zahnspangen, Zahnersatz und Medikamente gehören in diesen Bereich ebenso wie Anwendungen während einer Kur oder Investitionen in einen Treppenlift oder in einen Badewannenlift.
12.) Handwerker
Das deutsche Steuergesetz fördert Handwerkerleistungen von qualifizierten Firmen mit einem Bonus. Denn ein Teil der Maschinenkosten, der Fahrt- und der Materialkosten ebenso wie die Lohnkosten gibt es zurück. Du kannst maximal 1.200 Euro im Jahr geltend machen.
13.) Arbeitszimmer und Arbeitsmaterial
Grundsätzlich lassen sich alle Anschaffungen, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, von der Steuer absetzen. So kann der Lehrer seine Ausgaben für Schreibutensilien, Lehrbücher und Lehrmaterial oder für PC und Laptop steuerlich geltend machen. Lediglich ein gewisser Eigenanteil wird abgezogen. Beim Arbeitszimmer liegt die Grenze jährlich bei 1.250 Euro für all diejenigen, die eigentlich ihren Beruf an einem anderen Ort ausüben. Anders verhält es sich bei Freiberuflern und Selbständigen, die mehr als 80% in dem Arbeitszimmer verbringen. Hier entfällt die maximale Obergrenze.
ACHTUNG: Probleme bekommen diejenigen, die lediglich eine Arbeitsecke im Wohnzimmer haben. Diese lässt sich zumeist nicht absetzen. Achte darauf, dass es sich um ein abgeschlossenes Zimmer handelt, in dem sich nicht mehr als 10% private Gegenstände befinden.
14.) Mieter aufgepasst
Auch die Mieter profitieren von den Steuerspartricks, denn einen Anteil der Kosten für den Hauswart, für die Wartungsarbeiten oder für den Aufwand der Treppenreinigung sowie für den Schornsteinfeger lassen sich bei der Steuer geltend machen. Kommt es zu einem Schaden infolge von Unwetter, Hochwasser oder Sturm, können selbst die Kosten für die Wiederbeschaffung des Hausrats zu einem festen Prozentsatz angerechnet werden. Hier spielen nicht nur das Einkommen, sondern auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben, eine ausschlaggebende Rolle.
15.) Durch Krankheit Steuern sparen
Was vielleicht auf den ersten Blick etwas makaber klingen mag, macht sich am Ende des Jahres bezahlt. Denn nicht nur die Heilmaßnahmen, die du selbst zahlt, bleiben absetzbar, sondern auch Logopädie, Zahnarzt, Krankengymnastik, Medikamente und die Brille. Dabei schlägt jedoch eine Einschränkung zu Buche, denn die Kosten müssen die Eigenleistung überschreiten und werden ins Verhältnis zur Familiensituation gesetzt. Hier wäre es sinnvoll, eben diese unzumutbaren Eigenleistungen vorab zu berechnen.
16.) Spenden steuerlich absetzen
Eine der schönsten und noch dazu sinnvollsten Arten Steuern zu sparen, gelingt über die Spenden. Ob nun Geldspenden oder Sachspenden: Diese Ausgaben werden voll vom Fiskus anerkannt. So ist es selbst möglich, deinem Kind bzw. der Sportmannschaft einen Satz neue Trikots zu kaufen. Die alleinige Voraussetzung für die Anerkennung bildet der Spendennachweis.
17.) Belege aufheben
Oft hapert es an den Belegen und den Nachweisen für die Ausgaben. Hier gelten die Eigenbelege als praktikabel und sicher. Doch immer nur dann, wenn die Quittung verloren gegangen ist. Was gehört eigentlich auf eine Rechnung? Neben der vollständigen Anschrift, auch
- die Daten des Zahlungsempfängers,
- der Preis,
- das Datum und
- die Art der Aufwendung.
Sind die Rechnungen fehlerhaft, unvollständig oder gar falsch, kannst du auch die damit zusammenhängenden Kosten nicht geltend machen.
18.) Strukturierte Ausgaben planen und sparen
Wer seine Ausgaben von der Steuer absetzen möchte, muss diese auch in dem laufenden Jahr bezahlen bzw. verbuchen. Da macht es wirklich Sinn, zweimal nachzudenken und die Ausgaben und Investitionen gezielter zu planen. So gibt es jährlich einen Pauschbetrag von 1.000 Euro, der automatisch als Werbungskosten abgezogen wird. Kannst du mit deinen Ausgaben diesen Betrag nicht überschreiten, solltest du diese vielleicht auf das nächste Jahr verlegen.
Planst du größere Bauarbeiten am Haus, in der Wohnung oder am Grundstück? Dann solltest du hier genau kalkulieren. Denn pro Jahr lassen sich maximal 20% von bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten geltend machen. Vielleicht ist es auch möglich, die Bauarbeiten auf zwei Jahre aufzuteilen, um eben die Handwerkerkosten vollständig abzusetzen.
Ebenso verhält es sich mit den zumutbaren Eigenleistungen bei den Krankheitskosten. Hier macht es manchmal Sinn, gleich mehrere Anwendungen und Ausgaben miteinander zu bündeln, um einen Steuerbonus mitzunehmen.
Fazit
Wie die Frankfurter Allgemeine einst schlussfolgerte, können diejenigen, die viel Steuern zahlen auch mehr geltend machen. Ein einfacher Leitsatz, der bares Geld wert ist. Für viele war die Steuererklärung bisher vielleicht ein leidiges Thema. Wir hoffen, unsere Tipps zum Steuern sparen haben euch Lust gemacht, einmal genauer auf die Quittungen und Belege zu schauen. Wäre es nicht schön, am Ende des Jahres einen Steuerbonus mitzunehmen? Wer hat schon Geld zu verschenken, wenn es nur ein paar Augenblicke dauert und ein paar Überlegungen, enorme Einsparungen vorzunehmen?
Hast du weitere Fragen zum Thema Steuern sparen? Dann schreib uns deine Fragen gern in die Kommentare!
- Frankfurter Rundschau: Steuern sparen: 26 ungewöhnliche Tipps für Ihre Steuererklärung – ganz legal https://www.fr.de/ratgeber/geld/steuern-sparen-geld-tipps-steuerrecht-gesetze-deutschland-legal-11241145.html (abgerufen am 8. Juli 2020)
- test.de: Zwölf Steuertipps zum Jahresende: Auf den letzten Drücker Steuern sparen https://www.test.de/Steuertipps-zum-Jahresende-5250562-0/ (abgerufen am 8. Juli 2020)
- Finanztip.de: So sparen Sie am Jahresende kräftig Steuern https://www.finanztip.de/steuertipps-jahresende/ (abgerufen am 8. Juli 2020)
- Handelsblatt: Kurz vor Jahresende – So können Sie jetzt noch Steuern sparen https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuervorteile-kurz-vor-jahresende-so-koennen-sie-jetzt-noch-steuern-sparen/25230344.html (abgerufen am 8. Juli 2020)
Patrick hat 2014 Mein-wahres-Ich.de gegründet und schreibt seitdem aktiv über Karriere- und Finanzthemen. Er entwickelte außerdem den komplexen Berufstest und den IQ-Test.